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   BVerwG, 14.07.2021 - 3 C 8.20   

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BVerwG, 14.07.2021 - 3 C 8.20 (https://dejure.org/2021,36587)
BVerwG, Entscheidung vom 14.07.2021 - 3 C 8.20 (https://dejure.org/2021,36587)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Juli 2021 - 3 C 8.20 (https://dejure.org/2021,36587)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 Art. 24, Art. 46 Abs. 2 Buchst. f; Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 Art. 72, 67; Durchführungsverordnung (EU) Nr. 809/2014 Art. 4; Delegierte Verordnung ... (EU) Nr. 639/2014 Art. 15, 45 Nr. 7; Delegierte Verordnung (EU) Nr. 640/2014 Art. 2 Abs. 1 Unterabs. 2 Nr. 23 Buchst. a; InVeKoS-Verordnung §§ 3, 4, 18; Verordnung NI zur Ausführung der InVeKoS-Verordnung § 2; DirektZahlDurchfG § 18 Abs. 1; DirektZahlDurchfV §§ 25, 29
    Zuweisung von Zahlungsansprüchen - Mindestgröße einer landwirtschaftlichen Fläche

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 24 EUV 1307/2013, Art 46 Abs 2 Buchst f EUV 1307/2013, Art 72 EUV 1306/2013, Art 67 EUV 1306/2013, Art 4 EUV 809/2014

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Die Mindestgröße einer landwirtschaftlichen Parzelle, für die ein Zahlungsantrag gestellt werden kann, gilt auch für die Zuweisung von Zahlungsansprüchen.

  • rechtsportal.de

    Zuweisung eines Zahlungsanspruchs für eine landwirtschaftliche Fläche

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2022, 29
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BVerwG, 14.07.2021 - 3 C 8.20
    Die Vorlagepflicht eines letztinstanzlich entscheidenden Gerichts besteht nur, wenn sich in dem Verfahren entscheidungserheblich eine Frage des Unionsrechts stellt, die sich nicht bereits aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs beantwortet oder deren Beantwortung so offenkundig ist, dass für vernünftige Zweifel keinerlei Raum bleibt (EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982 - C-283/81 [ECLI:EU:C:1982:335], C.I.L.F.I.T. u.a. - Rn. 21).
  • EuGH, 09.09.2015 - C-72/14

    X - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wandererwerbstätige - Soziale Sicherheit -

    Auszug aus BVerwG, 14.07.2021 - 3 C 8.20
    Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts steht der Annahme dieser Voraussetzungen nicht von vornherein entgegen (vgl. EuGH, Urteil vom 9. September 2015 - C-72/14 und C-197/14 [ECLI:EU:C:2015:564], X und van Dijk - Rn. 60).
  • EuGH, 19.07.2012 - C-376/11

    Eine Person, der nur erlaubt worden ist, einen Domänennamen ".eu" für den Inhaber

    Auszug aus BVerwG, 14.07.2021 - 3 C 8.20
    Vorschriften abgeleiteter Rechtsakte - wie der delegierten Verordnungen - sind nach Möglichkeit in Übereinstimmung mit ihren Basisrechtsakten auszulegen; deren Ziele und Bestimmungen sind zu berücksichtigen (EuGH, Urteile vom 19. Juli 2012 - C-376/11 [ECLI:EU:C:2012:502], Pie Optiek - Rn. 34 f. und vom 26. Juli 2017 - C-696/15 P [ECLI:EU:C:2017:595], Tschechische Republik/Kommission - Rn. 33).
  • EuGH, 26.07.2017 - C-696/15

    République Tchèque / Kommission - Rechtsmittel - Verkehr - Richtlinie 2010/40/EU

    Auszug aus BVerwG, 14.07.2021 - 3 C 8.20
    Vorschriften abgeleiteter Rechtsakte - wie der delegierten Verordnungen - sind nach Möglichkeit in Übereinstimmung mit ihren Basisrechtsakten auszulegen; deren Ziele und Bestimmungen sind zu berücksichtigen (EuGH, Urteile vom 19. Juli 2012 - C-376/11 [ECLI:EU:C:2012:502], Pie Optiek - Rn. 34 f. und vom 26. Juli 2017 - C-696/15 P [ECLI:EU:C:2017:595], Tschechische Republik/Kommission - Rn. 33).
  • BVerwG, 28.07.2022 - 3 BN 8.21

    Zulässigkeit eines Normenkontrollantrags nach Außerkrafttreten der Norm

    Der vom Verwaltungsgerichtshof bejahten Zulässigkeit des dortigen Normenkontrollantrags liegt ein anderer Sachverhalt zugrunde als im Normenkontrollverfahren der Antragstellerinnen, weil die angegriffene Rechtsvorschrift erst während des Normenkontrollverfahrens außer Kraft getreten ist (VGH München, Beschluss vom 4. Oktober 2021 - 20 N 20.767 - juris Rn. 15 f., Rn. 30; ebenso z. B. VGH Mannheim, Urteil vom 2. Juni 2022 - 1 S 1067/20 - juris Rn. 43; OVG Bremen, Urteil vom 23. März 2022 - 1 D 349/20 - juris Rn. 27 ff.; OVG Bautzen, Urteil vom 21. April 2021 - 3 C 8.20 - juris Rn. 3 und Rn. 14).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2023 - 21 A 1461/20
    vgl. in diesem Sinne BVerwG, Urteil vom 14. Juli 2021 - 3 C 8.20 -, juris, Rn. 15.

    vgl. in diesem Sinne BVerwG, Urteil vom 14. Juli 2021 - 3 C 8.20 -, a. a. O.

  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.2021 - 13 S 3017/21

    Bewilligung von Reisekosten zum Verhandlungstermin

    Wird die Mindestgröße abweichend festgelegt, gilt dies nicht nur für die Direktzahlungen, sondern bereits für die Zuweisung der Zahlungsansprüche (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.07.2021 - 3 C 8.20 - juris Rn. 12 ff.).
  • BVerwG, 27.01.2022 - 3 C 14.20

    Antrag eines Landwirtes auf Zuweisung von Zahlungsansprüchen und auf Gewährung

    Es überlässt für die flächenbezogenen Direktzahlungen zwar die Festsetzung der Mindestgröße der landwirtschaftlichen Parzellen den Mitgliedstaaten, regelt aber zugleich, dass die Mindestgröße nicht über 0, 3 ha liegen darf (Art. 72 Abs. 1 Unterabs. 2 VO Nr. 1306/2013, s. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 14. Juli 2021 - 3 C 8.20 - juris Rn. 11; zur Mindestbetriebsgröße von 1 ha vgl. § 11 der Verordnung zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik vom 3. November 2014 <BGBl. I S. 1690>).
  • OVG Niedersachsen, 14.02.2023 - 10 LB 100/22

    Flächen, brachliegende; Gewalt, höhere; Greeningprämie; Günstigkeitsprinzip;

    Auch handelte es sich bei der fehlenden Codierung der Schläge G. und H. als ÖVF im Sammelantrag des Klägers nicht um einen jederzeit noch berichtigungsfähigen offensichtlichen Irrtum (vgl. dazu auch BVerwG, Urteil vom 14.7.2021 - 3 C 8.20 -, juris Rn. 22).
  • VG Würzburg, 06.03.2023 - W 8 K 22.1257

    Versagungsgegenklage, Kürzung landwirtschaftlicher Subvention, Bayerisches

    Zudem ist es gerade auch europarechtlich erforderlich, dass die konkreten Fördervoraussetzungen tatsächlich vorliegen müssen und Unregelmäßigkeiten sanktioniert werden (vgl. BVerwG, U.v. 14.7.2021 - 3 C 8/20 - juris Rn. 13).
  • VG Cottbus, 07.07.2022 - 3 K 634/19
    Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch mit Urteil vom 14. Juli 2021 - 3 C 8.20 - entschieden, dass die Mindestgrößenregelung auch bei der Zuweisung von Zahlungsansprüchen Anwendung findet (Rn. 12).
  • VG Cottbus, 21.12.2021 - 3 K 1526/17
    Das Bundesverwaltungsgericht hat aber jüngst mit Urteil vom 14. Juli 2021 - 3 C 8.20 - entschieden, dass die Mindestgrößenregelung auch bei der Zuweisung von Zahlungsansprüchen Anwendung findet (Rn. 12).
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